Aktuelle Meldungen

Das Rathaus und der Bürgerservice sind vom 24.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen (16. Dezember 2024)

Wir bitten um Beachtung am 23.12.2024 hat das Rathaus und der Bürgerservice zu den Öffnungszeiten geöffnet.
Vom 24.12.2024 - 01.01.2025 ist das Rathaus und der Bürgerservice geschlossen.
Ab dem 02.01.2025 erreichen Sie uns wieder wie gewohnt.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start in das neue Jahr!

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse - Meldepflicht (27. November 2024)

Alle weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier: Informationsschreiben Tierseuchenkasse (128,1 KB)

Bekanntmachung der Erörterungsverhandlung des Regierungspräsidiums Tübingen (18. September 2024)

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte hier:

Bekanntmachung der Erörterungsverhandlung des Regierungspräsidiums Tübingen (195,2 KB)

Pressemitteilung der Landeswahlleiterin "Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? Schnell handeln" (06. Juni 2024)

Das Rathaus und der Bürgerservice bleiben am 10. Mai 2024 geschlossen! (06. Mai 2024)

Wir bitten um Beachtung.
Ab Montag 13. Mai 2024 sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten gerne wieder für Sie da.

Weitere Information zur Teilfortschreibung Wind- und Solarenergie des Regionalverbandes Neckar-Alb (21. März 2024)

Der Regionalverband Neckar-Alb hat laut Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg die Aufgabe, bis zum Jahr 2025 mindestens 1,8% der Regionsfläche für den Ausbau von Wind-, sowie 0,2% für Solarenergieanlagen im Regionalplan auszuweisen. Konkret bedeutet dies, dass auf den Gebieten der Landkreise Reutlingen, Tübingen und dem Zollernalbkreis insgesamt ca. 4.500 Hektar an Flächen für den Ausbau von Windenergieanlagen sowie ca. 500 Hektar an Flächen für den Ausbau von Freiflächensolaranlagen festgelegt werden müssen.   Ergänzend zu den öffentlichen Bekanntmachungen am 29.12.2023, 26.01.2024 sowie in der vergangenen Ausgabe des Gemeindeboten am 15.03.2024 wollen wir diese an alle Haushalte verteilte Ausgabe unseres Amtsblattes nutzen, um nochmals über den Verfahrensstand, die weiteren Planungen und die Möglichkeiten zur Einbringung von Bedenken und Anregungen zu informieren. Verfahrensstand:   Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb hat am 05.12.2023 die Planentwürfe für die Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie beschlossen und die Verbandsverwaltung beauftragt, im Zeitraum von 11. Januar 2024 bis 11. April 2024 die Beteiligung nach § 12 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz durchzuführen.   Städte und Gemeinden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben nun gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz bzw. § 12 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz Gelegenheit, sich zu den Planentwürfen zu äußern und Ihre Stellungnahmen über die jeweilige Beteiligungsplattform (siehe unten), per E-Mail an beteiligung@rvna.de, oder per Post an Regionalverband Neckar-Alb, Löwensteinplatz 1, 72116 Mössingen, abzugeben.   Alle Unterlagen liegen in der Zeit vom 11.01.2024 bis zum 11.04.2024 beim Regionalverband Neckar-Alb und den Landratsämtern der Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis öffentlich aus. Den genauen Verfahrensstand entnehmen Sie bitte der Seite https://www.rvna.de/formellebeteiligung - hier besteht auch die Möglichkeit, eigene Belange einzubringen.   Die Teilfortschreibungen Windenergie und Solarenergie des Regionalplans sind transparent und in einem offenen Verfahren gestaltet. Wir möchten Sie ausdrücklich ermuntern, bei Bedenken und Anregungen bis zum 11.04.2024 eine Stellungnahme an den Regionalverband abzugeben. Dies dient schlussendlich dazu, mögliche Betroffenheiten der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde zu erkennen.   Ziel des Regionalverbandes ist es, den Regionalplan bis Ende 2025 zur Rechtskraft zu führen. Sollte es nicht gelingen, innerhalb der Region Neckar-Alb das gesetzlich vorgegebene Flächenziel von 1,8 % der Regionsfläche für Windenergienutzung zu erreichen, ist die sogenannte „Superprivilegierung“ zu befürchten, wonach Windenergieanlagen überall dort gebaut werden können, wo sie nicht ausdrücklich verboten sind und die Eigentümer ihr Einverständnis erteilen. Einem derartigen „Wildwuchs“ gilt es in jedem Fall vorzubeugen.
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Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024 (23. Februar 2024)

Weitere Informationen erhalten Sie hier: öffentliche Bekanntmachung (2,032 MB)

Verkaufsoffener Sonntag 28.04.2024 (23. Februar 2024)

Rechtsverordnung (158,3 KB) über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Bodelshausenn, aus Anlass der Gewerbeschau örtlicher Betriebe.