Öffentliche Bekanntmachungen
In vielerlei Angelegenheiten ist eine öffentliche Bekanntmachung gesetzlich vorgeschrieben. So kann eine Satzung der Gemeinde zum Beispiel erst nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung Rechtswirksamkeit erlangen. Die Form der öffentlichen Bekanntmachungen hat die Gemeinde in einer hierfür erlassenen Satzung "Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung" festgelegt. Danach erfolgen öffentliche Bekanntmachungen und sonstige amtliche Mitteilungen der Gemeinde Bodelshausen und anderer öffentlicher Behörden und Stellen durch Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt "Der Gemeindebote". Sie gelten mit Ablauf des Erscheinungstages des Amtsblattes als vollzogen.