Formelle Beteiligung zu den Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie des Regionalplans Neckar-Alb 2013
Der Regionalverband Neckar-Alb hat laut Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg den gesetzlichen Auftrag, Gebiete für Wind- und Solarenergienutzung im Umfang von mindestens 2% der Fläche der Region Neckar-Alb auszuweisen. Diesen Auftrag setzt der Regionalverband im Rahmen der Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie um.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb hat am 05.12.2023 die Planentwürfe für die Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie beschlossen und die Verbandsverwaltung beauftragt im Zeitraum von 11. Januar 2024 bis 11. April 2024 die Beteiligung nach § 12 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz durchzuführen.
Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben nun gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz bzw. § 12 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz Gelegenheit, sich zu den Planentwürfen zu äußern und Ihre Stellungnahmen über die jeweilige Beteiligungsplattform (siehe unten), per E-Mail an beteiligung@rvna.de, oder per Post an Regionalverband Neckar-Alb, Löwensteinplatz 1, 72116 Mössingen, abzugeben.
Alle Unterlagen liegen in der Zeit vom 11.01.2024 bis zum 11.04.2024 beim Regionalverband Neckar-Alb und den Landratsämtern der Landkreise Reutlingen, Tübingen und des Zollernalbkreises öffentlich aus. Die genauen Angaben entnehmen Sie dem Bekanntmachungstext (69,8 KiB).