Integration + Migration

Welche Behörde ist für was zuständig?

Die Gemeinde Bodelshausen ist für die Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten in der Anschlussunterbringung zuständig.

Das Landratsamt Tübingen ist zuständig für die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten, die Beantragung von Sozialleistungen und die Sozialarbeit mit Anmeldung von Kindern in Kindergarten und Schule etc.

Unterstützerkreis für Geflüchtete hilft

Im Dezember 2014 wurde der Unterstützerkreis für Geflüchtete gegründet. Der Unterstützerkreis für Geflüchtete setzt sich aus ehrenamtlich Tätigen zusammen, die den Flüchtlingen mit Rat und Tat zur Seite stehen, um ihnen das Ankommen in Deutschland zu erleichtern.

Der Unterstützerkreis für Geflüchtete gliedert sich in drei Gruppen:
- Sport- und Freizeit-Gruppe
- Gruppe Alltagsbegleitung
- Gruppe Sprache

Die Sport- und Freizeit-Gruppe unternimmt Wanderungen, sonstige Freizeitaktivitäten oder stellt den Kontakt zu den Vereinen her. Weitere Ideen und Angebote werden gerne angenommen.

Die Gruppe Alltagsbegleitung hilft den Flüchtlingen zum Beispiel beim Einkaufen, Arztbesuchen und sonstigen alltäglichen Aufgaben. Manchmal bereitet den Geflüchteten das Verstehen von Briefen Schwierigkeiten - auch hier wird ihnen geholfen.


Die Gruppe Sprache bietet ergänzenden Sprachunterricht an, um das im offiziellen Sprachkurs Gelernte zu üben und zu vertiefen. Die Sprache stellt einen wichtigen Aspekt der Integration dar, weshalb sich der Kurs an alle Personen richtet, die die deutsche Sprache lernen möchten. Das Angebot wird bereits von vielen Geflüchteten sehr motiviert angenommen.

Der Unterstützerkreis für Geflüchtete ist keine geschlossene Gesellschaft. Alle, die sich in irgendeiner Weise einbringen können, sind herzlich willkommen. Wenn auch Sie Interesse haben, melden Sie sich gerne unter der E-Mail Adresse: uk.bodelshausen@web.de.  Allgemeine Auskünfte über den Unterstützerkreis für Geflüchtete erhalten Sie auch beim Bürgerservice der Gemeindeverwaltung, Tel. 07471 708-0.