Kommunale Wärmeplanung
Das im Jahr 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz hat zum Ziel, eine flächendeckende
Strategie für eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu entwickeln.
Dies gilt nicht nur für große Städte, sondern auch für unsere Gemeinde.
Dabei geht es darum, über Bestands- und Potenzialanalysen ein objektives Bild zu erhalten,
welche erneuerbaren Energien zukünftig eingesetzt werden können.
Für einige Gebiete wird sich möglicherweise eine netzgebundene
Versorgung anbieten, während an anderer Stelle weiterhin Einzelversorgungen dominieren werden.
Auch wenn der kommunale Wärmeplan erst im Jahr 2028 verpflichtend ist, möchte die
Verwaltung möglichst frühzeitig Klarheit und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger schaffen.
Dank frühzeitiger Beantragung von Fördermitteln, werden 90% der Kosten vom Bund gefördert.
Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans für Bodelshausen erfolgt in
Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Tübingen in vier Schritten:
1. Bestandsanalyse der Gebäude, Heizungsarten und Wärmeverbräuche
2. Potenzialanalyse der erneuerbaren Energien und der Einsparpotenziale
3. Aufstellen von Zielszenarien und Teilgebieten für zukünftige Wärmeversorgungsarten
4. Aufstellen einer Umsetzungsstrategie
Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung werden voraussichtlich im Sommer 2025
veröffentlicht. Bis dahin wird im Rahmen von Gemeinderatssitzungen regelmäßig über den
Sachstand informiert.
Haben Sie Fragen?
Dann schreiben Sie der Verwaltung eine E-Mail an
waermeplan@bodelshausen.de