Für Schülerinnen und Schüler aller öffentlichen Schulen ist der Unterricht kostenlos. Dies gilt nicht für Fachschulen.
Die erforderlichen Lernmittel werden den Schülern für den Unterricht unentgeltlich leihweise überlassen.
Für Gegenstände geringen Werts wie Stifte sorgen die Eltern beziehungsweise die Schülerinnen und Schüler selbst.
Die Schulen informieren die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler zu Beginn oder auch während des Schuljahrs über Inhalt und Grenzen der Lernmittelfreiheit.
Für Schulen in freier Trägerschaft gelten diese Regeln nicht. Die zulässige Höhe des Schulgelds ist in Nummer 5 der Vollzugsordnung zum Privatschulgesetz definiert. Das Land gewährt den Schulen in freier Trägerschaft einen Ausgleich, wenn auf Schulgeld ganz oder teilweise verzichtet wird. Entgelte für Sonder- und Profilleistungen, deren Inanspruchnahme für die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern nicht verpflichtend ist, fallen nicht unter das Schulgeld.