Rat und Hilfe in allen Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen sich im Vorfeld einen Überblick zu verschaffen um Ihnen den Behördengang zu erleichtern.

Zeitpunkte für den Übergang zwischen den Schularten

Der Übergang zwischen den Schularten ist möglich zum Ende eines Schulhalb- oder Schuljahres.

Dies gilt nicht für einen Wechsel in der Klasse 5. Er ist nur zum Ende des Schuljahres möglich.

Der Wechsel in die Abschlussklasse einer Schulart ist nur zu Beginn des Schuljahres möglich. Abschlussklassen in diesem Sinne sind:

  • in der Werkrealschule, Hauptschule, Realschule und Gemeinschaftsschule die Klassen 9 und 10,
  • im Gymnasium die Klasse 10.

Der Wechsel zwischen den Ebenen ist innerhalb der Sekundarstufe I möglich, sowie von der Klasse 10 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe bzw. in die entsprechende Jahrgangsstufe, wenn die Einführungsphase bereits besucht worden ist.

Freigabevermerk

19.12.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg