Rat und Hilfe in allen Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen sich im Vorfeld einen Überblick zu verschaffen um Ihnen den Behördengang zu erleichtern.

Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten

Grundsätzlich müssen Sie sich als deutscher Staatsangehöriger bei Notfällen im Ausland an die deutsche Vertretungsbehörde vor Ort wenden.

Außerhalb der Europäischen Union (EU) kann es aber sein, dass es in einem Land weder eine Botschaft oder ein Konsulat noch ein Honorarkonsulat von Deutschland gibt und auch kein anderer Staat die ständige Vertretung von deutschen Staatsangehörigen miterledigt.

In diesem Fall können Sie sich als EU-Bürger auch an die Vertretungsbehörde eines anderen EU-Mitgliedstaates wenden und erhalten dort dieselbe Unterstützung wie ein Staatsangehöriger dieses Landes.
Beachten Sie aber, dass diese Unterstützung sich von den Leistungen, die Sie von den deutschen Vertretungsbehörden erwarten können, unterscheiden kann.

Vertiefende Informationen

Informationen zum konsularischen Schutz durch andere EU-Staaten finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.

Freigabevermerk

Stand: 20.10.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg