Rat und Hilfe in allen Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen sich im Vorfeld einen Überblick zu verschaffen um Ihnen den Behördengang zu erleichtern.

Leistungen bei stationärer Pflege

Die Pflegekasse beteiligt sich an den Pflegekosten in Form von Pauschalbeträgen. Zu den Pflegekosten gehören auch

  • die Betreuungskosten und
  • die Kosten für Leistungen der medizinischen Behandlung im Rahmen der Pflege.

Sie erhalten als Pauschalbeträge je Kalendermonat:

  • für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2: EUR 770,00
  • für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3: EUR 1.262
  • für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4: EUR 1.775
  • für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5: EUR 2.005

Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 ein Pflegeheim, erhalten sie von der Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss in Höhe von EUR 125,00.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten je nach Dauer der Inanspruchnahme von Leistungen einen Leistungszuschlag des zu zahlenden Eigenanteils an pflegebedingten Aufwendungen.

Diese Zuschläge sind abhängig von der Dauer der Leistungsinanspruchnahme:

  • bis einschließlich zwölf Monaten: 15 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils
  • zwölf bis 24 Monate: 30 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils
  • 24 bis 36 Monate: 50 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils
  • Mehr als 36 Monate: 75 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils

Rechtsgrundlage

Elftes Buch Sozialgesetzbuch:

  • § 43 Soziale Pflegeversicherung

Freigabevermerk

12.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg