Als gefährliche Güter werden im Allgemeinen alle Stoffe und Gegenstände bezeichnet, die
- während ihres Transports aufgrund ihrer Eigenschaften oder ihres Zustands eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen oder
- Gesundheit und Leben von Menschen,
- die Natur oder Sachen schädigen können.
Um während des Transports, aber auch beim Be- und Entladen größtmögliche Sicherheit zu gewähren, gelten für Gefahrguttransporte besondere Regelungen.
Beispielsweise müssen Unternehmen, die gefährliche Stoffe oder Gegenstände verpacken, be- und entladen, transportieren oder daran beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in der Leistungssbeschreibung.