HIT-Registrierantrag amtlicher privat-beauftragter Tierarzt
Die Registrierung ist für die praktizierenden Tierärzte erforderlich, die amtliche Aufgaben wahrnehmen wie z.B. Schlachttier- und Fleischuntersuchung, amtliche Probenahmen im Rahmen von Tiergesundheitsprogrammen wie z.B. die BHV1-Bekämpfung. Die Registrierung dient der eindeutigen Identifizierung und Zuordnung der praktizierenden Tierärzte, insbesondere in den Datenbanksystemen HIT (Herkunfts- und Informationssystem Tiere, HIT-Datenbank), im Labordatensystem des STUA Aulendorf - Diagnostikzentrum (Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt Aulendorf - Diagnostikzentrum) und der CVUÄ (Chemische- und Veterinäruntersuchungsämter). Die Veterinärbehörden und Untersuchungseinrichtungen benötigen für die Datenerfassung und den sicheren elektronischen Datenaustausch eine einheitliche Personenkennung der an den Verfahren beteiligten Tierärzte. Dafür ist eine zwölfstellige Registriernummer erforderlich, welche nach Eingang des Registrierantrags vom Veterinäramt vergeben wird.
Onlineantrag und Formulare
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Der Wohnsitz des praktizierenden Tierarztes liegt im Zuständigkeitsbereich des Veterinäramtes Tübingen. Darüber hinaus werden grundsätzlich nur die Praxisinhaber, nicht die Assistenztierärzte oder Praxisvertreter, registriert. Bei Gemeinschaftspraxen wird in der Regel für jeden Praxisteilhaber eine eigene Nummer vergeben.
Verfahrensablauf
Nach Eingang des HIT-Registrierantrags wird vom Veterinäramt die Berechtigung zum Erhalt der Registriernummer geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden Ihnen die Registriernummer und die HIT-Zugangsdaten schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Amtliche Aufgaben können erst nach Erhalt einer Registriernummer übernommen werden.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen je nach Antrags-Typ erfragen Sie bitte beim Veterinäramt Tübingen unter veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt.
Freigabevermerk
11.09.2024, Landkreis Tübingen