Anmeldeverfahren
Wenn Sie Ihr Kind in einer der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bodelshausen anmelden möchten, so können Ihnen die folgenden Informationen weiterhelfen.
Ablauf des Aufnahmeverfahrens in der Gemeinde:
- Eltern teilen ihren Betreuungsbedarf mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum mit Hilfe des Anmeldeheftes mit.
- Kindergartenrecht Baden-Württemberg: § 3 Absatz 4 Meldepflicht der Eltern: „…,dass die Erziehungsberechtigten die Gemeinde…mindestens 6 Monate vor der beabsichtigten Inanspruchnahme eines Betreuungsangebotes in Kenntnis zu setzen haben.“
- Das zur Betreuung anstehende Kind wird in das Anmeldesystem aufgenommen; dabei werden die Vergabekriterien berücksichtigt. Die Vergabekriterien finden Sie hier: Vergabekriterien Gemeinde Bodelshausen (387,4 KB)
- Die Eltern erhalten, sofern Platzkapazitäten vorhanden sind, 3 Monate vor Aufnahmetermin eine Zusage aus der gewünschten Kindertageseinrichtung. Wenn der gewünschte Betreuungsplatz nicht zur Verfügung steht, informiert der Träger die Eltern.
- Die Eltern werden in der Kindertageseinrichtung vorstellig, wo das Aufnahmegespräch mit Unterzeichnung der Aufnahmeformalitäten erfolgt.
- Das Kind startet am vereinbarten Termin mit der Eingewöhnung in der Kindertageseinrichtung.