Rat und Hilfe in allen Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen sich im Vorfeld einen Überblick zu verschaffen um Ihnen den Behördengang zu erleichtern.

Studienabschlüsse

Der europäische Hochschulraum bietet ein vielfältiges Studienangebot bei einer gestuften Studienstruktur und den gemeinsamen Abschlüssen Bachelor und Master.

Zum erfolgreichen Abschluss eines Studiums müssen Sie in der Regel eine Hochschulprüfung, eine staatliche oder eine kirchliche Prüfung bestehen. Als Absolventin oder Absolvent erhalten Sie je nach Studienform einen Hochschulgrad, z.B. Bachelor oder Master, ein Zeugnis beziehungsweise Zertifikat oder eine staatliche Abschlussbezeichnung.

Welcher Hochschulgrad oder welche Berufsbezeichnung nach erfolgreichem Abschluss eines Studiengangs verliehen werden kann, können Sie der entsprechenden Prüfungsordnung der Hochschule entnehmen.

Abschluss mit Hochschulgrad

  • Bachelor
  • Master
  • Lizentiat
  • Konzertexamen/Solistenexamen
  • künstlerische Abschlussprüfung
  • früher: Diplom, Magister (z. B. Legum, Scientarium, Theol.)

Abschluss mit staatlicher Bezeichnung

  • Staatsexamen

Abschluss mit kirchlicher Bezeichnung

  • kirchliche Prüfung

Anderer Abschluss

  • Zeugnis
  • Zertifikat
  • ohne Abschlussprüfung (einige Studiengänge der freien Kunst)

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

  • 28.03.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg