Landtagswahl
Bitte beachten Sie, dass sich die Wahllokale seit der Corona-Pandemie geändert haben!
Das Wahllokal für
Wahlbezirk 00101: Bürgersaal im Rathaus, Am Burghof 8, 72411 Bodelshausen
Wahlbezirk 00102: Foyer der Krebsbachhalle, Gerstlaich 1, 72411 Bodelshausen
Wahlbezirk 00103: Schulturnhalle, Fliederstraße 2, 72411 Bodelshausen
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Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert 5 Jahre. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen. Jeder Wähler hat eine Stimme. 120 Sitze werden auf die Parteien, die mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen erreicht haben, im Verhältnis ihrer Gesamtstimmenzahlen im Land verteilt. Die Sitze werden in derselben Weise auf die Regierungsbezirke verteilt. In jedem Wahlkreis ist der Bewerber mit den meisten Stimmen gewählt (Direktmandat). Stehen einer Partei in einem Regierungsbezirk mehr Sitze zu, als sie Direktmandate erreicht hat, werden die weiteren Sitze den weiteren Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen zugeteilt. Erlangt eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate, als ihr nach der Verhältnisrechnung zustehen, behält sie diese Sitze (Überhangmandate). Die Zahl der Sitze erhöht sich um so viele, dass die Sitzverteilung im Verhältnis der erreichten Stimmenzahlen gewährleistet ist (Ausgleichssitze). Die nächste Wahl findet im Jahr 2026 statt.
Bekanntmachung zur Wahl am 14.03.2021
- Einsicht ins Wählerverzeichnis (150,9 KB)
- Bekanntmachung Wahlkreis 62 Tübingen Gemeinde Bodelshausen (167,6 KB)
Hinweise zur Wahl
- Gruppenauskünfte an Parteien und Wählergruppen - Landtagswahl 14. März 2021 - Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Einwohnerdaten (17,2 KB)
- Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen (372,3 KB)
- Landtagswahl 2021 - Informationen des Landes Baden-Württemberg
- Weitere Informationen zur Landtagswahl - Landeszentrale für politische Bildung